Ziele & Aufgaben

Während der Gründerversammlung des NEM am 15. September 2006 in Lahnstein wurden die nachfolgende Ziele und Aufgaben des NEM e. V. beschlossen:

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1.

 

Rechtssicherheit für europäische Unternehmen in deren NEM-Aktivität innerhalb Deutschlands und der EU, hinsichtlich der behördlichen Umsetzung der entsprechenden Verordnungen und Gesetze, wie auch der NEM-Verordnung und EU-Richtlinie - auch bei Diätprodukten und Medizinprodukten.

 

 

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2.

 

Erarbeitung eines neuen Status von BIO-NEM.

 

 

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3.

 

Durchsetzung der Verbraucher-Interessen hinsichtlich ernährungswissenschaftlicher Fragen = Freiheit zum uneingeschränkten Wissenstandstransfer im Gesundheitsbereich und auch zum Umsetzen in entsprechende Gesundheitsprodukte. Dies auch im Interesse einer Volksgesundheit.

 

 

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4.

 

Durchsetzung von Health-Claims; insofern wissenschaftliche Belege vorhanden sind, dürfen und sollen diese auch genutzt werden.

 

 

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5.

 

Durchsetzung von Genehmigungsverfahren von NEM, nach dem Vorbild Österreich, für die Bundesrepublik Deutschland und die gesamte EU.

 

 

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6.

 

Abschaffung von Abmahnvereinen. Verbraucherschutz sollte in den Händen eines Institutes sein, das paritätisch besetzt ist von Unternehmern, Wissenschaft, Verbrauchern (Parteien sind ausgeschlossen). Eine Alternative wäre auch a) eine Reduzierung der Honorare für die Abmahnungen und b) drastische Herabsetzung von „Strafen im Wiederholungsfalle“.

 

 

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7.

 

Prüfung und Ausstellungen von Verkehrsfähigkeiten, lebensmittelrechtlich / gutachterlich auch für international ausgerichtete Unternehmer.

 

 

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8.

 

Gutachten lebensmittelrechtlich / Fachgutachten.

 

 

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9.

 

Qualitätsgutachten und Zertifizierung von Produkten mit Vergabe von Qualitätslogos.

 

 

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10.

 

Bildung von Arbeitsgruppen (Versus-Abmahnverein, NEM, Medizinprodukte, Diätprodukte etc.).

 

 

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11.

 

Schaffung internationaler Tochterverbände.

 

 

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12.

 

Wettbewerbsrechtliche Beratung.

 

 

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13.

 

Beratung in fachlichen, lebensmittelrechtlichen und diätetischen Fragen.

 

 

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14.

 

Monatliche Informationen an alle Mitglieder.

 

 

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15.

 

Mitgliedschaften anderer Verbände - nur  bei Verbänden mit ernährungsfachlichen  oder steuerlichen Zielen.

 

 

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16.

 

Schutz des Mittelstandes und kleiner Unternehmen. Grossunternehmen sind nur zugelassen, wenn sie Familienbetriebe sind und sich ausdrücklich den Zielen des Mittelstandes unterwerfen. Dies muss der Verband sicherstellen.

 

 

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17.

 

Juristischer Schutz gegenüber behördlicher und gesetzlicher Willkür.

 

 

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18.

 

Öffentlichkeitsarbeit.

 

 

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19.

 

Archivierung ernährungswissenschaftlicher Grundlagenforschung zur Verfügung der Mitglieder.

 

 

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20.

 

Aktivierung einer neuen  Unternehmerkultur des Mittelstands in Deutschland,  siehe NEM-News, Statement von Manfred Scheffler.

 

 

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21.

 

Seminare im Marketing und Vertrieb.

 

 

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22.

 

Vorschläge und Forderungen zur Abschaffung von Verwaltungsüberregulierungen.

 

 

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23.

 

Beratungen in internationalen fachlichen Fragen (Registrierungen und Dokumentationen im Ausland).

 

 

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24.

 

Angebot Rechtsschutz für Mitglieder.

 

 

 

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Hier geht’s zum NEM e. V.,
Abteilung Cosmetic:

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NEM e.V., Abteilung Cosmetic